Sharm el-Sheikh - Kündigung der Reisen durch den Veranstalter

Dieses Thema im Forum "Ägypten, Marokko und Tunesien Forum" wurde erstellt von Father2303, 21. November 2015.

  1. Father2303

    Father2303 Welpe

    Registriert seit:
    21. November 2015
    Beiträge:
    1
    Hallo zusammen,

    wir hatten von 7.11. bis 15.11. eine Pauschalreise nach Sharm el-Sheikh über X gebucht. Aufgrund des Chaos am Flughafen und der Ungewissheit, ob auch deutsche Flüge eingestellt werden, haben wir die Reise nicht angetreten. Auf unserem gebuchten Rückflug war dann tatsächlich auch nur Handgepäck erlaubt. X weist nun selbverständlich das Vorliegen höherer Gewalt zurück und verlangt gemäß ihren AGBs 95% Stornokosten, obwohl dies nach Urteil des BGH unzulässig ist. Obwohl angeblich keine höhere Gewalt vorliegt, führt X seit 14.11 keine Reisen mehr nach Sharm el-Sheikh durch, sondern storniert diese.

    Meine Frage und Bitte an alle, die hierzu Informationen haben: mit welcher rechtlichen Begründung storniert X die gebuchten Reisen nach Sharm el-Sheikh? Wird mit dem Vorliegen höhere Gewalt argumentiert, wenn der Kunde die Einhaltung des geschlossenen Reisevertrags einfordert?

    Diese Informationen wären für uns extrem hilfreich, um unsere rechtliche Ausgangslage zu stärken und die widerrechtlichen Stornokosten von 95% zu drücken.

    Vielen Dank im voraus!
     
  2. marimari

    marimari Reisefuchsforum Mod

    Registriert seit:
    17. Januar 2011
    Beiträge:
    2.029
    Hallo,
    habe diesen Beitrag freigeschaltet - jedoch Deinen genannten Veranstalter als X bezeichnet! Wir wollen kein Veranstalter-Gestreite hier...(dieses Thema kann auch ohne die Nennung des Veranstalters diskutiert werden - wobei mir nicht klar ist, ob das "Nicht-Antreten" mit dem Reiseveranstalter vereinbart wurde ).
    Gruss M.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. November 2015
  3. masi1157

    masi1157 Reisefuchsforum Legende

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    5.965
    Eine Reise wird tatsächlich durchgeführt, aber Ihr tretet sie aus eigener Entscheidung nicht an? Selbstverständlich müsst Ihr dann die Stornokosten tragen. Ich könnte wetten, dass das BGH auch noch nie anders entschieden hat.

    Womit die begründen, jetzt doch keine Reisen mehr durchzuführen, spielt doch gar keine Rolle. Eure Reise wurde noch durchgeführt und Ihr wolltet nicht mit. Im übrigen solltet Ihr das mit einem Rechtsanwalt besprechen, nicht hier.


    Gruß, Matthias
     
  4. naturefriend

    naturefriend Reisefuchsforum Mod

    Registriert seit:
    1. Januar 2011
    Beiträge:
    1.900
    Ich sehe es ähnlich wie Masi, die Reise wurde vom Veranstalter normal durchgeführt, doch ihr habt sie nicht angetreten. Chaos am Flughafen usw. sind sicher keine so schwerwiegenden Gründe, dass ihr da (kurzfristig) kostenlos stornieren könnt.
    Auch wenn deutsche Flüge ein stellt werden, ist bis dato noch niemand im Urlaubsland liegen geblieben. Entweder ihr werdet gar nicht ausgeflogen oder ihr werdet heimgeholt, wenn nötig mit der Bundeswehr, also auch das ist kein Grund.
    Alle Urlauber haben ihr Gepäck wieder bekommen, also fällt auch dieses Argument weg.
    lg nf
     
  5. Guidi7

    Guidi7 Jungfuchs

    Registriert seit:
    11. Februar 2016
    Beiträge:
    15
    Das ist das große Problem des deutschen Reiserechtes. Jeder deutsche Urlauber, der ne Kakerlake sieht verlangt 20% Reisepreisemäßigung. Und das können sich die Reiseveranstalter gar nicht leisten, das eine Klagewelle auf sie zukommt, wegen Gewalt am Urlaubsort. Deshalb werden keine Reisen mehr angeboten. Die Engländer z.B. haben das nicht, von hier aus kannst Du nahezu überall hinfliegen
     

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