Neues Touristenvisum für Thailand ab 9. November

Dieses Thema im Forum "Thailand Reiseforum" wurde erstellt von DokBua, 5. November 2020.

  1. DokBua

    DokBua Reisefuchsforum Legende

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    Es ist zwar noch nicht veröffentlicht, war aber schon länger angekündigt und jetzt sind auch die Bedingungen für die Antragstellung bekannt:

    Zitat aus einem Facebook-Beitrag von i.d.R. wohl unterrichteten Quellen:

    Ab dem 9. November 2020 führt das Königreich Thailand ein Touristenvisum ein, das die Einreise auch für Urlaubsreisen deutscher sowie österreichischer Besucher wieder möglich macht.

    Erforderlich für das sogenannte TR-Visum ist unter anderem eine 14-tägige Quarantäne, der Nachweis eines aktuellen negativen PCR-Tests sowie der Download einer mobilen App zur Rückverfolgung von Infektionsketten. Das Visum hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Kosten hierfür betragen 35 EUR.

    Hier nähere Infos zu den Voraussetzungen und Regularien:

    Für die Erteilung des TR-Visums müsst ihr die Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel eurer Wahl nachweisen – für die 14-tägige Quarantäne. Die Liste der Hotels findet ihr hier: https://bit.ly/3k27xLz

    Außerdem muss folgendes vorgelegt werden:

    Ein gültiges Flugticket.

    Kontoauszüge der letzten sechs Monate, die jeweils einen Mindestkontostand von 500.000 THB oder 15.000 EUR aufweisen.

    Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.

    Für den Check In am Flughafen benötigt ihr folgendes:

    Ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem COE und TR-Visum vermerkt sind.

    Ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.

    Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

    Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden. Außerdem ist der Download der mobilen App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Infektionsketten verpflichtend. Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.

    Weitere Informationen zum TR-Visum erteilen die folgenden Stellen:

    Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen wohnhaft sind: Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt https://www.thaigeneralkonsulat.de

    Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind:

    Thailändisches Generalkonsulat in München https://thaiconsulate.de/COE

    Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnhaft sind: Königlich Thailändische Botschaft Berlin http://german.thaiembassy.de

    Für Österreicher: Königlich Thailändische Botschaft Wien http://www.thaiembassy.at



    Vielleicht ist das ja für den ein oder anderen interessant.
     
  2. Austrabrina

    Austrabrina Reisefuchsforum Legende

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    Oh man, das sind ja gewaltige Auflagen :RpS_scared:
    Bin gespannt wie lange das in der Form so sein wird. Denn unter diesen Voraussetzungen wird wohl kaum ein Tourist einreisen...:cry:

    LG
    Austrabrina
     
  3. Bluetenglanz

    Bluetenglanz Reisefuchsforum Legende

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    Das hab ich mir beim Lesen auch gedacht. Vor allem, dass man als Tourist seinen Kontostand offen legen muss. :confused2:
     
  4. DokBua

    DokBua Reisefuchsforum Legende

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    Diese Offenlegung ist allerdings nicht neu. Je nach Art des Visums, das du beantragst, musstest du immer schon Kapitalnachweise erbringen.

    Wir (und alle anderen auch) müssen, um das Non-Immigrant-O-Jahresvisum zu verlängern, einen Mindestbetrag von 800.000 Baht auf einem thailändischen Konto nachweisen und der Kontostand darf innerhalb des Jahres nicht unter 400.000 Baht sinken. Spätestens drei Monate vor der Verlängerung des Visums muss dann das Konto wieder 800.000 Baht aufweisen, sonst geht nichts.

    Immerhin brauchen wir keine thailändische Krankenversicherung, die für hohe Beiträge (ca. 100 Euro Monatsbeitrag) wenig Deckung bietet (nämlich genau die 400.000 Baht, die wir permanent auf dem Konto haben müssen. 3 Tage auf der Intensivstation einer Privatklinik und dieser Betrag ist aufgebraucht).

    Auch wenn man in DE das Non-Immigrant-O-A-Jahresvisum beantragt, musste man schon immer Kontoauszüge beibringen.

    Speziell die 14tägige Quarantäne (eigentlich sind es 16 Tage, 15 Nächte, denn der Tag, an dem man ins Quarantänehotel eincheckt ist Tag Null) würde mich abschrecken. Und bei den oben beschriebenen Bedingungen ist ja das neueste Gagdet noch nicht einmal aufgeführt: Ein GPS-Tracking-Armband! Ganz toll!! Wenn der Puls - aus welchen Gründen auch immer - steigt, dann steht die Polizei vor deiner Hoteltür. Danke, aber nein danke!
     
  5. Bluetenglanz

    Bluetenglanz Reisefuchsforum Legende

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    DokBua, aber bei deinem Visum geht es ja um etwas ganz anderes als um einen touristischen Besuch, oder? Ich musste für einen normalen Urlaub im außereuropäischen Ausland noch nie meinen Kontostand offenlegen. In Thailand war ich allerdings noch nie (leider).
     
  6. DokBua

    DokBua Reisefuchsforum Legende

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    Das ist richtig, der normale Tourist kriegte zu normalen Zeiten bei der Ankunft einen Aufenthalt von 30 Tagen gewährt. Dabei handelte es sich aber nicht um ein Visum, sondern um eine Aufenthaltsgenehmigung für eine visumsfreie Einreise.

    In Thailand musste man bei der Beantragung eines Visums immer schon diverse Nachweise erbringen, je nach Visumsart halt auch Kapitalnachweise.
     
    Bluetenglanz gefällt das.
  7. DokBua

    DokBua Reisefuchsforum Legende

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    Und weil es so schön ist, hier das vollständige Procedere, zusammengefasst vom thailändischen Generalkonsulat in Hamburg.


    KÖNIGLICH THAILÄNDISCHES HONORARKONSULAT

    AN DER ALSTER 85 ▪20099 HAMBURG TELEFON: 040-24839 118▪FAX: 040 24839 206 ÖFFNUNGSZEITEN: MONTAGS BIS FREITAGS 9:00 UHR BIS 12:00 UHR

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE, DIE EIN TOURISTEN VISUM BEANTRAGEN MÖCHTEN. ANDERE NATIONALITÄTEN, INHABER VON REISEAUSWEISEN BITTEN WIR UM VORHERIGEN ANRUF!
    FÜR DAS TOURISTENVISUM sind folgende Unterlagen einzureichen:

    • Vollständig ausgefüllter Visumsantrag
    • Reisepass im Original (mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten ab dem Tag der Einreise
    • Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Seite mit dem Lichtbild)
    • 1 biometrisches Passfoto (aufgenommen in den letzten 6 Monaten)
    • Kopie der Flugbestätigung (Hinflug ist ausreichend)
    • Kontoauszüge der letzten 6 Monate mit jeweils einem Mindestkontostand von € 15.000,-- oder Baht 500.000,--
    • Visagebühr € 35,--
    Bitte beachten Sie, dass bei Einreise nach Thailand eine 14tägige Quarantäne in einem ASQ-Hotel vorgeschrieben ist.

    FÜR DAS CERTIFICATE OF ENTRY:
    Nach Erhalt des Visums muss sich der Antragsteller/in online beim zentralen Registrierungssystem des Außenministeriums des Königreichs Thailand auf der Website: coethailand.mfa.go.th registrieren, um das für die Einreise nach Thailand erforderliche CoE (Certificate of Entry) zu erhalten. Ohne Vorlage des CoE wird die Einreise nach Thailand nicht gewährt. Sie können sich den Registrierungsprozess ansehen unter:

    Folgende Dokumente müssen in dem System hochgeladen werden:

    1. Reisepass, die Seite mit dem Bild
    2. das Visum
    3. die Flugbestätigung
    4. die Reisekrankenversicherung (Deckungssumme: mind. USD 100.000,-- incl. der Behandlung von COVID-19)
    5. Buchungsbestätigung des ASQ-Hotels (Quarantänehotels) –14 Tage, ab dem Ankunftstag
    6. Declaration Form
    Folgende Unterlagen müssen beim Check-In am Abflughafen vorgelegt werden:
    1. der Original Reisepass mit einem gültigen Touristen Visum
    2. das „Certificate of entry“
    3. Buchungsbestätigung für ein ASQ-Hotel (Quarantänehotel 14 Tage); Check-In Datum muss gleich dem Ankunftsdatum in Thailand sein
    4. Ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache, dass Sie flugtauglich sind (auch „Fit to fly/ Fit to travel genannt), ausgestellt nicht älter als 72 Stunden vor Abflug) Ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache, die bescheinigt, dass Sie frei von Coronavirus COVID-19 sind, zusammen mit einem Labortest mittels RT-PCR, ausgestellt nicht älter als 72 Stunden vor Abflug
    5. ausgefüllte T.8 Form (Health Declaration Form)

     
  8. Bluetenglanz

    Bluetenglanz Reisefuchsforum Legende

    Registriert seit:
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    Danke, da war ich wohl kurz verwirrt. :)
     
  9. DokBua

    DokBua Reisefuchsforum Legende

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    Beiträge:
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    Der Vollständigkeit halber möchte ich hier noch anmerken, dass jetzt kein Kapitalnachweis für das neue TR-Visum mehr nötig ist. Jetzt können sich auch alle Nationalitäten, auch solche, die als Risikogebiet eingestuft sind, für das STV (special tourist visa: 90 Tage Aufenthalt, 2malige Verlängerung um weitere 90 Tage möglich) bewerben. Aber immer gilt noch die 14tägige Quarantäne bei der Ankunft und im Vorfeld jede Menge Papierkram.

    Außerdem soll demnächst entschieden werden, ob man bei der visumsfreien Einreise nun statt der bisherigen 30 Tage insgesamt 45 Tage im Land bleiben darf (von denen die ersten 2 Wochen in Quarantäne verbracht werden müssen).

    Quarantäne heißt hierzulande, teuerer Aufenthalt in von der Regierung bestimmten Hotels (ab 900 Euro aufwärts). Das Zimmer darf erst verlassen werden, wenn der erste Covid-Test negativ ist, was in der Regel am 7. Tag feststeht. Dann aber auch nur stundenweiser Aufenthalt am Hotelpool oder im Fitnessbereich.
     

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