FTI Storno

Dieses Thema im Forum "Cafe Reisefuchsforum - Offtopic & More" wurde erstellt von plissken90, 22. Februar 2016.

  1. plissken90

    plissken90 Welpe

    Registriert seit:
    22. Februar 2016
    Beiträge:
    1
    Schönen guten Morgen zsm.,

    ich habe eine kurze Frage, ich verstehe die Funktion einer Rücktrittsversicherung nicht ganz. Klar, wenn man Krank ist bekommt man den kompletten bzw. 90% von seinem bezahlten Geld zurück. Bekommt man das nicht bei jedem Attest ?

    Dann steht auf meinem Anzahlungsbrief:
    Reserücktrittsversicherung abschließbar bis max. 30 Tage vor Abreise

    Drei Fragen:
    1. Wenn ich die Anzahlung gar nicht begleiche, was kann passieren bzw. was für Kosten kommen auf mich zu ?
    2. Wenn ich anzahle und 60 Tage vor Antritt der Reise mir überlege nicht zu verreisen, wie viel Prozent muss ich trotzdem zahlen ? Bzw. ich habe etwas von Stornogebühren gehört, wie hoch sind die ? Diese sind doch bestimmt abhängig, wann ich das mache ?
    3. Wenn ich mir überlege die Reise doch nicht anzutreten am 40 Tag vor der Abreise, dann schließe ich einfach die Versicherung ab und bin raus ? Oder muss man immer ein ärztliches Attest haben ?

    MfG
     
  2. kywo

    kywo Reisefuchsforum Legende

    Registriert seit:
    12. Januar 2011
    Beiträge:
    649
    Es empfiehlt sich, vor Abschluss eines Vertrages, diesen auch zu lesen. Da steht das alles drin.
     
  3. masi1157

    masi1157 Reisefuchsforum Legende

    Registriert seit:
    12. Januar 2011
    Beiträge:
    5.942
    Und im Zweifel steht sogar drin, wen man fragen kann, wenn man was nicht versteht.


    Gruß, Matthias
     
  4. marimari

    marimari Reisefuchsforum Mod

    Registriert seit:
    17. Januar 2011
    Beiträge:
    2.029
    :RpS_biggrin:
    Hier geht's doch gar nicht um einen Vertrag, sondern um ein Wunschkonzert
    Gruss M.
     
  5. Tom Yam

    Tom Yam Reisefuchsforum Legende

    Registriert seit:
    28. Januar 2011
    Beiträge:
    733
    Wer eine Reise bucht, hat damit einen Reisevertrag abgeschlossen. Und der ist für beide Seiten (Veranstalter UND Kunde) verbindlich. Unter welchen Umständen beim Rücktritt Stornogebühren erhoben werden, ob ggf. nur Teile der bezahlten Leistung zurückerstattet werden - all das regelt der Reisevertrag. Und der sollte der Rechnung beiliegen (oder kleingedruckt auf der Rückseite stehen). Man kommt nicht darum herum, den auch zu lesen, denn Vertragsinhalte können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

    Erstmal eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung. Ggf. mehrmals. Wenn darauf nicht reagiert wird, wird ein Zivilrechtsprozess (Vertragsrecht) angeleiert und bis zum bitteren Ende durchgezogen.

    Das sollte alles im Reisevertrag stehen.

    Eine Reiserücktrittsversicherung deckt nur Rücktritte wegen höherer Gewalt ab. Was dazu gezählt wird, steht in den AGB des Versicherers. "Keine Lust" oder sonstiger Sinneswandel wird jedenfalls nicht abgedeckt. Es muss also in jedem Fall ein Attest, Sterbeurkunde oder was auch immer vorgelegt werden.

    Gruß
    Tom Yam
     

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