Schönen guten Morgen zsm., ich habe eine kurze Frage, ich verstehe die Funktion einer Rücktrittsversicherung nicht ganz. Klar, wenn man Krank ist bekommt man den kompletten bzw. 90% von seinem bezahlten Geld zurück. Bekommt man das nicht bei jedem Attest ? Dann steht auf meinem Anzahlungsbrief: Reserücktrittsversicherung abschließbar bis max. 30 Tage vor Abreise Drei Fragen: 1. Wenn ich die Anzahlung gar nicht begleiche, was kann passieren bzw. was für Kosten kommen auf mich zu ? 2. Wenn ich anzahle und 60 Tage vor Antritt der Reise mir überlege nicht zu verreisen, wie viel Prozent muss ich trotzdem zahlen ? Bzw. ich habe etwas von Stornogebühren gehört, wie hoch sind die ? Diese sind doch bestimmt abhängig, wann ich das mache ? 3. Wenn ich mir überlege die Reise doch nicht anzutreten am 40 Tag vor der Abreise, dann schließe ich einfach die Versicherung ab und bin raus ? Oder muss man immer ein ärztliches Attest haben ? MfG
Wer eine Reise bucht, hat damit einen Reisevertrag abgeschlossen. Und der ist für beide Seiten (Veranstalter UND Kunde) verbindlich. Unter welchen Umständen beim Rücktritt Stornogebühren erhoben werden, ob ggf. nur Teile der bezahlten Leistung zurückerstattet werden - all das regelt der Reisevertrag. Und der sollte der Rechnung beiliegen (oder kleingedruckt auf der Rückseite stehen). Man kommt nicht darum herum, den auch zu lesen, denn Vertragsinhalte können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Erstmal eine Zahlungserinnerung bzw. Mahnung. Ggf. mehrmals. Wenn darauf nicht reagiert wird, wird ein Zivilrechtsprozess (Vertragsrecht) angeleiert und bis zum bitteren Ende durchgezogen. Das sollte alles im Reisevertrag stehen. Eine Reiserücktrittsversicherung deckt nur Rücktritte wegen höherer Gewalt ab. Was dazu gezählt wird, steht in den AGB des Versicherers. "Keine Lust" oder sonstiger Sinneswandel wird jedenfalls nicht abgedeckt. Es muss also in jedem Fall ein Attest, Sterbeurkunde oder was auch immer vorgelegt werden. Gruß Tom Yam