PC oder elektroartikel anmelden bei der ausreise

Dieses Thema im Forum "Airlines Forum - alles rund ums Fliegen." wurde erstellt von farang, 20. Oktober 2011.

  1. farang

    farang Reisefuchsforum Mod

    Registriert seit:
    1. Januar 2011
    Beiträge:
    745
    hallo leute

    also ich steh vor der frage............wenn ich aus asien zurück komme und hab nen neuwertiges handy ect. dabei muss ich doch nachweisen das es in deutschland gekauft und versteuert wurde.
    wenn ich aber jetzt keine rechnung mehr zur hand habe was dann?

    die frage wäre...kann ich mein laptop vor abreise irgendwo bei zoll am airport anmelden das ich bei der heimreise nen beleg habe??


    mfg
     
  2. Reisefisch

    Reisefisch Reisefuchsforum Legende

    Registriert seit:
    6. März 2011
    Beiträge:
    597
    Hallo Farang,

    ich habe da einen netten Link zum Zoll gefunden und überlege jetzt, für meinen Kamerakrams im kommenden Februar auch diesen Nämlichkeitsnachweis zu besorgen.

    Hat jemand Erfahrungen bei der Wiedereinreise mit neuwertigen Elektronikartikeln?

    Gruß aus Hamburg,
    Reisefisch
     
  3. Manfel

    Manfel Administrator Mitarbeiter

    Registriert seit:
    1. Januar 2011
    Beiträge:
    2.151
    einfach die Rechnung mitnehmen,
    Ich hab mir alle Rechnungen, aufs IPAD geladen (kann man ja auch auf die Digicam fotografieren und am Display dann herzeigen) und so immer dabei

    Ein guter Tipp ist sowieso alle wichtigen Dokumente irgendwo sicher im Internet abzulegen damit man von überall drauf zugreifen kann, wenn man mal schnell was braucht, bzw für Verlust oder Diebstahl.

    bei Notebooks mit ä ü ö gibt es sowieso kein Problem nur mit englischer Tastatur kanns Probleme geben.
     
  4. naturefriend

    naturefriend Reisefuchsforum Mod

    Registriert seit:
    1. Januar 2011
    Beiträge:
    1.900
    Normal kann das über die Seriennummer ermittelt werden. Bei Laptop gibts die Tastatur.

    Ich hab mir damals in Kapstadt meine neue Videocamera gekauft, bin nachher viel gereist und hab nie Probleme bekommen.

    lg nf
     
  5. Travel-Joe

    Travel-Joe Reisefuchsforum Mod

    Registriert seit:
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    Beiträge:
    930
    Wenn die Sachen Gebrauchsspuren zeigen, ist es meist gar kein Problem. Wenn man also ein Gerät am Anfang des Urlaubs kauft und dann kräftig benutzt, stehen die Chancen schon recht gut. Es sei denn, der Gerätetyp wird in der EU gar nicht verkauft...

    Die Sache mit dem Nämlichkeitsnachweis ist ein guter Tipp. Ich habe aber auch schon einmal von einem Problem gehört, wo sich der Zoll geweigert hat, so einen Nachweis auszustellen, da keine Rechnung vorlag um zu beweisen, dass das Gerät ursprünglich in der EU gekauft wurde (der Zoll hatte da ganz recht vermutet, dass das Gerät bei einem früheren Urlaub "versehentlich" ohne Abführung der Einfuhrsteuer nach DE gebracht wurde... :RpS_biggrin:) - der Zoll hilft also nicht, eine nicht korrekte Einfuhr nachträglich zu "legalisieren". Bei Geräten, die über dem Freibetrag liegen, empfiehlt sich also immer, die Rechnung mitzuführen (z.B. als PDF).

    Ich überlege mir, das bei Thai-Gold zu machen, da man das "in kleinen Portionen" einführt (< 400 EUR), in Summe aber dann über 400 EUR liegt. Bis jetzt gab es noch nie Probleme, aber man kann ja auch mal an einen Beamten mit schlechter Laune kommen...
     
  6. Austrabrina

    Austrabrina Reisefuchsforum Legende

    Registriert seit:
    1. Januar 2011
    Beiträge:
    1.236
    Auch wir haben alle unsere Belege von Netbook / Handy / SLR-Kamera / Zweitkamera eingescannt als PDF und in unserem E-mail Postfach gespeichert. Ebenso alle Flugtickets, Hotelvoucher usw.
    Wenn dann wirklich mal was sein sollte - ran an den nächsten PC und einfach ausdrucken :smile3:

    Gruß
    Austrabrina
     
  7. Taunusianer

    Taunusianer Reisefuchsforum Legende

    Registriert seit:
    1. Januar 2011
    Beiträge:
    1.227
    Also meines Wissens bekommt man, sollte wirklich ein Zweifel daran bestehen, dass der Computer in D gekauft wurde, eine Frist gesetzt, binnen der ich das nachweisen kann.
     

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