Hallo Reisende, ich habe eine kurze Frage, und ich bin mir sicher, dass ihr die fachkundig beantworten könnt. Ich bin von Hamburg via Dubai nach Mahe auf die Seychellen geflogen. In Dubai hat sich unser Weiterflug wegen technischer Probleme um 8 Stunden verzögert. Greifft in so einem Fall die EU Verordnung 261/04 ? Emirates sagt nein, da die Verzögerung in Dubai entstand. Ich sage ja, da einzig der Abflugort zählt. Was sagt ihr ? Vielen Dank JO
Ich würde auch ja sagen weil grundsätzlich ja die Verspätung am Ankunftsort zählt. Allerdings glaube ich da es bei zwei Flügen keine klare Rechtsprechung gibt, und deswegen der Fall nicht so einfach ist. Ich hatte mal einen Fall wo der Zubringerflug eine kleine Verspätung hatte und ich deswegen den Anschlussflug verpasst habe, und letzlich erst 24 Stunden später angekommen bin. Da habe ich mich seinerzeit auch schlau gemacht ob ich ein Recht auf Ausgleichszahlung habe, aber die spezialisierten Firmen haben alle abgelehnt den "Fall" zu bearbeiten weil es eben keine klare Rechtsprechung zu dem Fall gab. Ich würde einfach mal Firmen wie zb flightrigt.de anschreiben, den Fall schildern und abwarten was die meinen. Halt uns am laufenden
Der Fall ist sicher nicht einfach. Habt ihr über ein Reisebüro gebucht? oder direkt bei Emirates? Wenn ihr über ein dt. Reisebüro gebucht habt, könnt ich mir vorstellen, dass ihr da in die EU-Regeln fällt. Bei Emirates eher nicht - ist aber nur m.M. lg nf
Hi, kein Recht auf irgendwas: BGH: Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug - ZIP-online Auch der Schlusssatz ist nicht anwendbar, da Emirates immer andere Flüge hat.
hmmm ... Also laut dem neueseten EuGH Urteil sieht die Lage wieder anders aus, hier wird davon gesprochen das die Verspätung am Endziel maßgeblich ist. Da ging es jetzt zwar um einen verspäteteten Zubringerflug, aber letztendlich kommt es aufs selbe an Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs | EUclaim.de
Manfel, in dem Artikel ist aber von Air France (also EU) die Rede. Ob das auch für Emirates gilt? Weil ein dt. Reisebüro nun mal in der EU liegt. Darum könnte ich mir vorstellen, dass da das EU Recht angewandt werden kann. lg nf
Moin! Irgendwie begebt Ihr Euch ziemlich leichtfertig in die Richtung einer Rechtsberatung und damit auf's Glatteis. In anderen Foren wird das rigoros "abgewürgt". Hier nicht? Ich würde da einfach empfehlen, die einschlägigen Verordnungen genauer zu studieren, selber zu recherchieren und ggf. einen Rechtsanfall einzuschalten. Aber mehr würde ich nicht sagen. Gruß, Matthias
Ah geh, wir diskutieren ja nur drüber, oder darf man sich über die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland nicht unterhalten ? Außerdem verweise ich ja im ersten Post auf Fachleute... passend dazu habe ich folgendes gefunden Mich interessiert das Thema, und zumindest anderen Flugreisenden die ähnliche Probleme haben können zumindest anhand von Beispielen sehn wie es anderen ergangen ist. @nf Mit dem Reisebüro hat das nichts zu tun, (außer es handelt sich um eine Pauschalreise, da gibt es so viel ich weiß wieder andere Regeln die aber den Reiseveranstalter betreffen) Wenn es jetzt nur um den Flug geht dann sieht das ganze ziemlich klar aus, Betroffen sind alle Flüge ab EU (bzw Flüge in die EU). Im konkreten Fall geht es nur um die Frage ob eben der zweite Flug ab Dubai auch noch von der Regelung betroffen ist , oder nicht .. Bisher war es eben so das die Abflugsverspätung relevant war, jetzt scheint es aber so zu sein das die Ankunftsverspätung zählt
Oh, wenn Du damit keine Bauchschmerzen hast, ist es ok. Ich hatte mich nur gewundert, denn ich kenne es von anderen Foren ganz anders. Gruß, Matthias
Gern geschehen. Und meinen chicen Freudschen Versprecher habe ich selber gerade erst gesehen... Gruß, Matthias
Das hat null und nichts mit dem Land der Airline oder des Reisebüros zu tun, sondern damit ob Flüge ab EU gehen oder nicht.
Die Fluggastrechte gelten für Flüge aus der EU. Trifft in dem Fall nicht zu, da der Flug pünktlich war. Es gilt höchstens die Frage zu klären ob Beide Flüge zusammen rechtlich gesehen als ein Flug gelten und dem ist scheinbar nicht so.
Mein Fall liegt zwar schon etwas länger zurück, dennoch ggf. nicht ganz uninteressant: Gebucht hatte ich meinen Flug von Berlin - nach Colombo (Sri Lanka) mit Srilankan NONSTOP. In Colombo gabs nen Anschlag und "mein" Flieger (zerschossen) konnte nicht mehr nach Berlin aufbrechen. Direktverbindung wurde eingestellt und ich von Berlin über Frankfurt (damals noch mit der DBA) und weiter mit Emirates nach Dubai umgebucht. In Dubai sollte es mit SriLankan weitergehen. Dazu musste ich in Dubai erneut einchecken. Flieger nach Colombo war allerdings überbucht. Zudem gabs es genau in dem Moment den Anschlag in New York. Nächster Flieger in 24 h Bin dann in Dubai ins Hotel zum Selbstkostenpreis .... Später habe ich mit einer vorsichtigen Androhung einer Klage sämtl. Kosten (angeblich aus Kulanz) von Srilankan erstattet bekommen. Sitz von Srilankan war in der Schweiz. Von Emirates gabs dann noch ein Upgradeschreiben für den nächsten kompletten Hin- und Rückflug nach Wahl. Habe ich auch genutzt. Über meinen Reiseveranstalter Aeroworld war nix mehr zu machen, denn der war mittlerweile Pleite. Das Reisebüro fühlte sich nicht zuständig. Glück gehabt? LG FanBear
Also der Fall von Fanbear hat mit den Fluggastrechten der EU nicht wirklich was zu tun .. den die gab es damals überhaupt noch nicht (erst seit 2005) Außerdem gibt es bei "außergewöhnlichen Umständen" keine Entschädigungszahlungen, und Anschläge zählen da dazu. Das war wirklich ein Entgegenkommen der Airlines. Besonders Emirates war da ohnehin mal sehr spendabel (weiß nicht ob Sri Lankian damals auch schon zu Emirates gehörte)
Nee, hat nichts damit zu tun. Ist mir schon klar. Nur vielleicht kann man sich eben auch irgendwie anders einigen? Soll ich den Beitrag wieder löschen? LG FanBear
Mir ist einmal passiert das mein Flug von Bangkok nach Dubai 4 Stunden Verspätung hatte. Deshalb habe ich dann auch meinen Weiterflug nach München verpasst. Ich habe aus verzweifelung über meine Situation in Nachhinein Experten für *** bitte Forumsregeln beachten *** kontaktiert die mir eine Entschädigung ermöglicht haben. So habe ich im Nachhinein eine Rückerstattung der Reisekosten bekommen. Ich war zu dem Zeitpunkt sehr froh darüber, weil ich von der rechtlichen Lage nur bedingt Ahnung hatte. Ich kann das dir nur ans Herz legen. Es bringt zwar die verlorene Zeit und vor allem die verlorenen Nerven nicht mehr wieder zurück, aber es bringt wieder etwas Geld in die nächste Urlaubskasse.